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Arbeit & Karriere

Arbeitsvertrag in Deutschland 2026: Probezeit, Gehalt, Urlaub und Rechte bei Kündigung

Probezeit, Mindestlohn, Urlaub, Überstunden, Kündigungsfristen und Kündigungsschutz: Diese Rechte hast du als Arbeitnehmer in Deutschland – und darauf solltest du vor der Unterschrift achten.

Veröffentlicht am 16. August 2026

Du fängst einen neuen Job in Deutschland an oder hast schon einen Arbeitsvertrag, verstehst aber nicht alle Klauseln? Probezeit, Kündigungsfrist, Urlaub, Überstunden – das sind nur einige der Punkte, die du prüfen solltest. Hier sind deine wichtigsten Rechte als Arbeitnehmer und worauf du achten solltest, bevor du unterschreibst.

Das Wichtigste auf einen Blick

Thema Regel 2026
Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde (ab 2027: 14,60 €)
Probezeit bis 6 Monate, Kündigungsfrist 2 Wochen
Bezahlter Urlaub mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche
Lohnfortzahlung bei Krankheit bis zu 6 Wochen
Kündigungsfrist nach der Probezeit 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen

Was regelt der Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber – etwa Gehalt, Arbeitszeit, Arbeitsort, Urlaub, Probezeit und Kündigung.

In Deutschland kann ein Arbeitsvertrag grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitgeber die wichtigsten Bedingungen offenlassen darf. Nach dem Nachweisgesetz muss er dir die wesentlichen Vertragsbedingungen innerhalb bestimmter Fristen mitteilen.

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist das auch elektronisch möglich. Für bestimmte Branchen und Vereinbarungen gelten aber besondere Formvorschriften.

Praxistipp: Bestehe immer auf einem schriftlichen Vertrag oder einer schriftlichen Bestätigung der Bedingungen. Verlass dich nicht nur auf mündliche Zusagen.

Probezeit: Sind sechs Monate Pflicht?

Viele Arbeitgeber in Deutschland vereinbaren eine Probezeit von sechs Monaten. Das ist aber keine Pflicht – die Probezeit kann kürzer sein oder ganz wegfallen.

Ist eine Probezeit vereinbart, gilt in den ersten höchstens sechs Monaten in der Regel eine verkürzte gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können also mit zwei Wochen Frist kündigen, sofern keine zulässigen abweichenden Regeln im Vertrag oder Tarifvertrag gelten.

Beispiel: Maria beginnt am 1. September 2026 einen Job mit sechs Monaten Probezeit. Will sie in dieser Zeit kündigen, kann sie das nach der gesetzlichen Regel mit zwei Wochen Frist tun. Auch der Arbeitgeber kann unter Einhaltung der Frist und der gesetzlichen Vorgaben kündigen.

Die Probezeit nimmt dir keine Rechte. Du hast weiterhin Anspruch auf Gehalt, Urlaub, Schutz bei Krankheit und Schutz vor Diskriminierung.

Für die Ausbildung gelten besondere Regeln zur Probezeit.

Wie hoch muss dein Gehalt 2026 sein?

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 € brutto pro Stunde. Er gilt grundsätzlich auch im Minijob und für Arbeitnehmer mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Es gibt einige gesetzliche Ausnahmen, etwa für bestimmte Praktika. In manchen Branchen gelten höhere verbindliche Mindestlöhne.

Beispiel bei einer 40-Stunden-Woche: Bei durchschnittlich 173,33 Arbeitsstunden im Monat und 13,90 € brutto pro Stunde ergibt sich ein Monatslohn von rund 2.409 € brutto.

Das ist nicht der Betrag, der auf deinem Konto landet. Vom Bruttolohn werden in der Regel Steuern und Sozialabgaben abgezogen – je nach deiner persönlichen Situation.

Achte im Vertrag darauf, ob Folgendes geregelt ist:

  • Festes monatliches Bruttogehalt
  • Stundenlohn
  • Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit, wenn sie anfallen
  • Boni, Prämien oder Weihnachtsgeld
  • Zahltag des Gehalts

Nicht alle Zusatzleistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Der Anspruch kann sich aus dem Vertrag, einem Tarifvertrag oder anderen Regelungen ergeben.

Arbeitszeit und Überstunden

In vielen deutschen Betrieben liegt die übliche Wochenarbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden – die genaue Dauer hängt vom Vertrag und vom Tarifvertrag ab.

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt in der Regel acht Stunden pro Tag. Die Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn der Durchschnitt innerhalb des gesetzlichen Zeitraums ausgeglichen wird.

Nach der allgemeinen Regel hast du Anspruch auf Pausen:

  • Bei mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeit – mindestens 30 Minuten Pause
  • Bei mehr als 9 Stunden Arbeit – mindestens 45 Minuten Pause
  • Zwischen zwei Arbeitstagen – mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit

Für bestimmte Branchen und Situationen gibt es gesetzliche Ausnahmen.

Wie werden Überstunden bezahlt?

Das ist einer der häufigsten Streitpunkte. Im Vertrag kann geregelt sein, dass Überstunden zusätzlich bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Nicht jede Klausel, nach der alle Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten sind, ist automatisch wirksam. Außerdem muss für die tatsächlich geleisteten Stunden der Mindestlohn eingehalten werden.

Praxistipp: Notiere Beginn und Ende deines Arbeitstags sowie deine Überstunden. Das kann bei einem Streit über nicht bezahlten Lohn wichtig sein.

Wie viele Urlaubstage stehen dir zu?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage im Jahr bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Tage bezahlter Urlaub. Viele Arbeitgeber bieten mehr – etwa 25, 28 oder 30 Tage.

Die Zahl der Urlaubstage hängt davon ab, an wie vielen Tagen pro Woche du arbeitest:

Arbeitstage pro Woche Gesetzlicher Mindesturlaub
6 Tage 24 Tage
5 Tage 20 Tage
4 Tage 16 Tage
3 Tage 12 Tage
2 Tage 8 Tage

Das gilt auch in Teilzeit und im Minijob.

  • Den vollen Urlaubsanspruch hast du in der Regel nach sechs Monaten Beschäftigung. Vorher entsteht ein anteiliger Anspruch.
  • Der Arbeitgeber muss deine Urlaubswünsche berücksichtigen, kann bestimmte Termine aber aus berechtigten Gründen ablehnen.
  • Endet das Arbeitsverhältnis, muss nicht genommener Urlaub, der nicht mehr gewährt werden kann, in der Regel ausgezahlt werden.

Was passiert, wenn du krank wirst?

Bist du krank und kannst nicht arbeiten, musst du deinen Arbeitgeber sofort informieren.

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, zahlt der Arbeitgeber dein Gehalt im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen weiter. Der Anspruch entsteht in der Regel nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung – du kannst also auch in der Probezeit Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.

Der Arbeitgeber darf eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag verlangen.

Bist du gesetzlich krankenversichert, kannst du danach unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld bekommen. Ein Minijob allein begründet keinen Anspruch auf Krankengeld.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Die Kündigungsfrist legt fest, wie lange vorher eine Kündigung erklärt werden muss.

Nach der Probezeit beträgt die gesetzliche Grundkündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen sind 28 Kalendertage – nicht unbedingt ein ganzer Monat.

Kündigt der Arbeitgeber, verlängern sich die Fristen mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit:

Betriebszugehörigkeit Gesetzliche Frist bei Kündigung durch den Arbeitgeber
Unter 2 Jahren 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Ab 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende
Ab 5 Jahren 2 Monate zum Monatsende
Ab 8 Jahren 3 Monate zum Monatsende
Ab 10 Jahren 4 Monate zum Monatsende
Ab 12 Jahren 5 Monate zum Monatsende
Ab 15 Jahren 6 Monate zum Monatsende
Ab 20 Jahren 7 Monate zum Monatsende

Kündigst du selbst, bleibt es in der Regel bei der Grundfrist von vier Wochen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Arbeits- oder Tarifvertrag können andere zulässige Fristen geregelt sein. Vertraglich darf die Frist für den Arbeitnehmer aber nicht länger sein als die für den Arbeitgeber.

Darf der Arbeitgeber ohne Grund kündigen?

Das hängt von der Situation ab. In Deutschland gilt das Kündigungsschutzgesetz. Der allgemeine Kündigungsschutz greift in der Regel, wenn:

  • Du länger als sechs Monate im Betrieb arbeitest
  • Der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer hat (bei der Berechnung gelten besondere Regeln und Übergangsausnahmen)

Gilt das Gesetz, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein – aus einem dieser Gründe:

  • Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers
  • Gründe in der Person, etwa fehlende Eignung für die Arbeit
  • Dringende betriebliche Gründe

Auch ohne allgemeinen Kündigungsschutz ist nicht jede Kündigung zulässig. Es gibt besonderen Kündigungsschutz, zum Beispiel bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder bestimmten Ämtern im Betrieb.

Was tun, wenn du eine Kündigung bekommst?

Hier gibt es eine besonders wichtige Frist: Willst du dich gegen die Kündigung wehren, hast du in der Regel nur drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.

  • Warte nicht darauf, dass der Arbeitgeber es sich anders überlegt – Gespräche stoppen die Frist nicht.
  • Eine Kündigung ist nur schriftlich mit Unterschrift wirksam. Eine mündliche Kündigung, eine normale E-Mail oder eine WhatsApp-Nachricht reichen nicht.
  • Bewahre das Schreiben auf und notiere das genaue Zugangsdatum.
  • Melde dich bei der Agentur für Arbeit spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend. Erfährst du später davon, innerhalb von drei Tagen. Sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet an einem bestimmten Datum oder mit einem vereinbarten Ereignis. Anders als beim unbefristeten Arbeitsvertrag ist in der Regel keine Kündigung nötig, wenn die Befristung abläuft.

  • Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn sie im Vertrag oder im Tarifvertrag vorgesehen ist.
  • Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden. Ist sie unwirksam, gilt der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen als unbefristet.
  • Eine Probezeit muss im Verhältnis zur Vertragsdauer und zur Art der Tätigkeit stehen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Das ist keine einseitige Kündigung – mit der Unterschrift sind sich beide Seiten einig, dass der Vertrag zu bestimmten Bedingungen endet. Manchmal schlägt der Arbeitgeber ihn vor, um eine Kündigung zu vermeiden.

Nicht vorschnell unterschreiben! Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Außerdem gibt es keinen allgemeinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung. Lass dich vor der Unterschrift beraten.

Welche Klauseln solltest du noch prüfen?

In deutschen Arbeitsverträgen tauchen oft Begriffe auf, die nicht sofort verständlich sind:

  • Ausschlussfrist: Frist, innerhalb der du bestimmte Ansprüche geltend machen musst, etwa nicht bezahlten Lohn. Manche dieser Klauseln sind unwirksam, und der Mindestlohn ist besonders geschützt.
  • Nebentätigkeit: Der Vertrag kann verlangen, dass du einen Zweitjob meldest. Nicht jedes pauschale Verbot ist zulässig.
  • Arbeitsort und Versetzung: Prüfe, ob dich der Arbeitgeber in eine andere Stadt oder Filiale versetzen darf und unter welchen Bedingungen.
  • Arbeitszeitkonto: Plus- und Minusstunden werden nach den geltenden Regeln erfasst und ausgeglichen.
  • Tarifvertrag: Regelt in manchen Branchen Gehalt, Urlaub, Arbeitszeit, Zuschläge und Kündigungsfristen.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Zusätzliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Prüfe, wer die Beiträge zahlt und unter welchen Bedingungen.
  • Vertragsstrafe: Strafe bei bestimmten Verstößen, etwa wenn du nicht zur Arbeit erscheinst. Nicht jede solche Klausel ist wirksam.

Darf der Arbeitgeber verlangen, dass du Fortbildungen zurückzahlst?

Manche Arbeitgeber bieten Sprachkurse oder Weiterbildungen an. Im Vertrag kann stehen, dass du einen Teil der Kosten zurückzahlen musst, wenn du vor einem bestimmten Zeitpunkt kündigst.

Nicht jede solche Klausel ist wirksam – das hängt vom Inhalt, der Dauer der Bindung und den Umständen ab. Prüfe vor der Unterschrift, ob und in welchen Fällen du Geld zurückzahlen müsstest.

Was solltest du vor der Unterschrift prüfen?

  1. Wie hoch ist mein Bruttogehalt und wann wird es gezahlt?
  2. Wie viele Stunden pro Woche muss ich arbeiten?
  3. Wo ist mein Arbeitsort?
  4. Gibt es eine Probezeit und wie lange dauert sie?
  5. Wie viele Urlaubstage bekomme ich?
  6. Wie werden Überstunden erfasst und ausgeglichen?
  7. Welche Kündigungsfrist gilt?
  8. Ist der Vertrag befristet oder unbefristet?
  9. Gilt ein Tarifvertrag?
  10. Gibt es Vertragsstrafen, Ausschlussfristen oder Rückzahlungsklauseln?

Wenn du eine Klausel auf Deutsch nicht verstehst, frag nach, bevor du unterschreibst. Unterschreibe keine leeren Seiten oder Dokumente, deren Inhalt du nicht kennst. Bewahre eine Kopie des Vertrags, aller Zusatzvereinbarungen, deiner Lohnabrechnungen und der Korrespondenz mit dem Arbeitgeber auf.

Wo bekommst du Hilfe?

Bei Zweifeln an Vertragsklauseln, nicht bezahltem Lohn, einer ungerechtfertigten Kündigung oder anderen Verstößen kannst du dich wenden an:

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Gewerkschaft, wenn du Mitglied bist
  • Betriebsrat, wenn es einen im Betrieb gibt
  • Beratungsstellen für Arbeitnehmer aus der EU
  • Die Beratungsstellen von Faire Mobilität – kostenlose Hilfe für mobile Beschäftigte, auch auf Bulgarisch

Bei einer Kündigung solltest du die Beratung nicht aufschieben – die Fristen für eine Klage sind sehr kurz.

Was ändert sich 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € auf 14,60 € brutto pro Stunde. Das betrifft alle, die den Mindestlohn verdienen, und auch die Verdienstgrenze im Minijob.

Fazit

Der Arbeitsvertrag ist eines der wichtigsten Dokumente, die du beim Jobstart in Deutschland unterschreibst. Es reicht nicht, nur auf das Gehalt zu schauen – Probezeit, Urlaub, Überstunden, Kündigungsfristen und Beendigungsregeln sind genauso wichtig für deine finanzielle Sicherheit.

Der wichtigste Tipp ist einfach: Lies den Vertrag genau, kläre unklare Klauseln und bewahre Kopien aller Unterlagen auf. Kommt es zum Streit, hol dir rechtzeitig Hilfe – besonders bei einer Kündigung oder nicht bezahltem Lohn.

Offizielle Quellen


Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Welche Rechte im Einzelfall gelten, hängt vom Arbeitsvertrag, vom Tarifvertrag, von der Art der Beschäftigung und von den persönlichen Umständen ab. Stand: Oktober 2026.