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Familiennachzug nach Deutschland 2026: So holst du als Bulgare Ehepartner, Kinder oder Eltern nach

Als EU-Bürger kannst du deine Familie nach Deutschland holen – oft ohne Deutschtest und ohne Mindesteinkommen. Visum, Aufenthaltskarte, Dokumente, Apostille und Sonderfälle einfach erklärt.

Veröffentlicht am 16. August 2026

Du lebst und arbeitest in Deutschland, aber deine Familie ist noch in Bulgarien oder in einem anderen Land? Als bulgarischer Staatsbürger hast du das Recht auf Freizügigkeit in der Europäischen Union. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du deshalb deinen Ehepartner, deine Kinder und in manchen Fällen auch deine Eltern nach Deutschland holen. Welche Dokumente brauchst du, ist ein Visum nötig, musst du ein Einkommen nachweisen und muss deine Familie Deutsch können? Wir erklären es Schritt für Schritt.

Auf einen Blick: Wer muss was erfüllen?

Familienangehöriger Visum Deutsch A1 Unterhaltsnachweis
Ehepartner oder Kind mit EU-Staatsangehörigkeit nein nein nein
Ehepartner aus einem Nicht-EU-Staat je nach Staatsangehörigkeit – kostenlos und beschleunigt nein nein
Kind unter 21 aus einem Nicht-EU-Staat je nach Staatsangehörigkeit nein nein
Kind ab 21 / Eltern aus einem Nicht-EU-Staat je nach Staatsangehörigkeit nein ja – du musst ihnen Unterhalt leisten

Die Tabelle gilt, wenn du in Deutschland angestellt oder selbstständig bist. Bist du nicht erwerbstätig, gelten zusätzliche Voraussetzungen (siehe unten).

Was bedeutet Familiennachzug?

Familiennachzug ermöglicht es Familienangehörigen, nach Deutschland zu ziehen, um zusammenzuleben.

Für bulgarische Staatsbürger, die in Deutschland ihr Recht auf Freizügigkeit nutzen, gelten besondere europäische Regeln. Sie stehen vor allem in der Richtlinie 2004/38/EG und im deutschen Freizügigkeitsgesetz/EU. Diese Regeln sind oft günstiger als der allgemeine Familiennachzug für Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten.

Welche Rechte konkret gelten, hängt aber von der Staatsangehörigkeit der Familienangehörigen, dem Verwandtschaftsverhältnis und deinem Aufenthaltsgrund in Deutschland ab.

Wenn dein Ehepartner oder deine Kinder EU-Bürger sind

Haben dein Ehepartner oder deine Kinder die bulgarische oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit, dürfen sie ohne Visum nach Deutschland einreisen. Nötig ist nur ein gültiger Personalausweis oder Reisepass – auch Kinder brauchen ein eigenes Reisedokument.

In den ersten drei Monaten müssen EU-Bürger in der Regel keine weiteren Voraussetzungen erfüllen als einen gültigen Ausweis. Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten braucht es einen gesetzlichen Grund, zum Beispiel:

  • Arbeit als Arbeitnehmer
  • Selbstständige Tätigkeit
  • Arbeitssuche unter bestimmten Voraussetzungen
  • Aufenthalt als Familienangehöriger eines freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgers
  • Ausreichende Mittel und Krankenversicherung, wenn man nicht erwerbstätig ist

Nach dem Einzug in eine Wohnung müsst ihr euch anmelden (Wohnsitzanmeldung) – üblicherweise innerhalb von zwei Wochen.

Wenn dein Ehepartner aus einem Nicht-EU-Staat kommt

Stell dir vor, du bist bulgarischer Staatsbürger und arbeitest in Deutschland, deine Ehefrau ist Staatsangehörige der Türkei, Serbiens oder eines anderen Nicht-EU-Staates.

Nutzt du in Deutschland dein Recht auf Freizügigkeit, kann deine Ehefrau grundsätzlich nach den besonderen europäischen Regeln zu dir ziehen:

  • Visum: Je nach Staatsangehörigkeit kann ein Einreisevisum nötig sein. Es muss kostenlos und in einem erleichterten, beschleunigten Verfahren erteilt werden.
  • Ohne Visum: Hat sie bereits eine gültige Aufenthaltskarte als Familienangehörige, ausgestellt von einem anderen EU-Staat, kann sie von der Visumpflicht befreit sein.
  • Nach der Ankunft: Sie reicht die nötigen Angaben und Dokumente bei der Ausländerbehörde ein.
  • Aufenthaltskarte: Sind die Voraussetzungen erfüllt, bekommt sie eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern. Sie bescheinigt ihr Aufenthaltsrecht und gilt in der Regel fünf Jahre.

Achtung: Die Aufenthaltskarte ist nicht dasselbe wie eine normale Aufenthaltserlaubnis, die aus anderen rechtlichen Gründen erteilt wird.

Muss dein Ehepartner Deutsch auf A1-Niveau können?

Das ist eine der häufigsten Fragen. Die Antwort: in der Regel nein.

Beim Familiennachzug zu einem bulgarischen Staatsbürger, der in Deutschland sein Recht auf Freizügigkeit nutzt, ist kein A1-Sprachzertifikat nötig – auch dann nicht, wenn der Ehepartner aus einem Nicht-EU-Staat kommt.

Verwechsle die europäischen Regeln nicht mit dem allgemeinen Familiennachzug, bei dem in bestimmten Fällen einfache Deutschkenntnisse verlangt werden. Natürlich erleichtert Deutsch die Jobsuche, den Kontakt mit Behörden und den Alltag.

Kannst du deine Eltern nach Deutschland holen?

Ja, aber die Voraussetzungen sind strenger.

Bei Eltern und Großeltern, die kein eigenes Freizügigkeitsrecht haben, muss in der Regel nachgewiesen werden, dass du ihnen Unterhalt leistest – oder dein Ehepartner bzw. eingetragener Partner. Die Verwandtschaft allein reicht nicht.

Ein Beispiel: Wenn du deiner Mutter in Bulgarien regelmäßig Geld schickst, weil sie ihren Grundbedarf nicht aus eigenem Einkommen decken kann, kann das ein wichtiger Nachweis sein. Mögliche Nachweise sind:

  • Banküberweisungen
  • Nachweise über das Einkommen des Elternteils
  • Nachweise über Kosten für Wohnung, Behandlung und Lebensunterhalt
  • Andere Belege für eine tatsächliche finanzielle Abhängigkeit

Sind deine Eltern bulgarische Staatsbürger, haben sie als EU-Bürger auch eigene Rechte. Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten brauchen sie aber einen Freizügigkeitsgrund. Arbeiten sie nicht, sind in der Regel ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung nötig.

Kannst du deine volljährigen Kinder nachholen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.

Die europäischen Regeln gelten für Kinder (und Enkel) des EU-Bürgers oder seines Ehepartners bzw. eingetragenen Partners, die unter 21 Jahre alt sind. Ein Kind mit 18, 19 oder 20 Jahren kann also nachziehen, obwohl es schon volljährig ist – ohne Unterhaltsnachweis.

Bei Kindern ab 21 Jahren muss in der Regel nachgewiesen werden, dass du ihnen Unterhalt leistest.

Bist du als Student in Deutschland, oder in anderen besonderen Fällen, können zusätzliche Einschränkungen gelten.

Musst du ein Mindesteinkommen und eine große Wohnung nachweisen?

Nicht in jedem Fall.

Wenn du in Deutschland arbeitest und dein Freizügigkeitsrecht als Arbeitnehmer nutzt, gibt es beim Nachzug von Ehepartner oder Kind nach den europäischen Regeln keine allgemeine Pflicht, ein bestimmtes Mindestgehalt oder eine Wohnung mit bestimmter Größe nachzuweisen.

Lebst du dagegen als nicht erwerbstätiger EU-Bürger in Deutschland, brauchst du in der Regel:

  • Ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt
  • Ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Die genaue Prüfung hängt vom Einzelfall ab.

Wichtig: Verwechsle die Regeln für Familien von EU-Bürgern nicht mit dem allgemeinen Familiennachzug zu Nicht-EU-Bürgern, die mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben. Dort gelten andere Voraussetzungen.

Welche Dokumente brauchst du?

Die genaue Liste hängt von Staatsangehörigkeit, Verwandtschaftsverhältnis und Situation ab. Am häufigsten werden verlangt:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis des bulgarischen Staatsbürgers
  • Gültiger Reisepass des Familienangehörigen aus dem Nicht-EU-Staat
  • Heiratsurkunde – beim Nachzug des Ehepartners
  • Geburtsurkunde – beim Nachzug von Kindern
  • Nachweis, dass der EU-Bürger in Deutschland lebt
  • Nachweis über Arbeit oder Selbstständigkeit, wenn nötig
  • Unterhaltsnachweise – bei bestimmten Verwandten
  • Nachweise über Krankenversicherung und ausreichende Mittel, wenn das Gesetz sie verlangt

In einzelnen Fällen können weitere Unterlagen nötig sein, etwa zum Sorgerecht beim Umzug eines Kindes. Nicht jedes Dokument wird in jedem Verfahren verlangt.

Brauchst du eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung?

Nicht immer.

Nach der EU-Verordnung 2016/1191 müssen bestimmte öffentliche Urkunden aus einem EU-Staat in einem anderen EU-Staat ohne Apostille anerkannt werden – zum Beispiel Urkunden über Geburt, Ehe und Familienstand. In manchen Fällen kannst du ein mehrsprachiges Formular beantragen, mit dem oft keine Übersetzung nötig ist.

Der Wegfall der Apostille heißt aber nicht, dass nie eine Übersetzung verlangt wird. Prüfe deshalb, bevor du für Übersetzungen und Beglaubigungen bezahlst, was die zuständige deutsche Behörde verlangt. So sparst du unnötige Kosten.

Wie lange dauert die Aufenthaltskarte?

Kommt der Familienangehörige aus einem Nicht-EU-Staat und erfüllt die Voraussetzungen, muss die deutsche Behörde die Aufenthaltskarte innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung der nötigen Angaben ausstellen. Eine Bescheinigung darüber, dass die Angaben eingereicht wurden, muss sie sofort ausstellen.

Wichtig: Das Aufenthaltsrecht ergibt sich aus der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen – es entsteht nicht erst an dem Tag, an dem du die Plastikkarte in der Hand hältst.

In der Praxis kann die Bearbeitung länger dauern, je nach Auslastung der Ausländerbehörde. Solange die Karte nicht ausgestellt ist, können Reisen ins Ausland und die Rückkehr praktische Probleme machen – kläre die nötigen Dokumente deshalb vorher.

Darf dein Ehepartner in Deutschland arbeiten?

Ja. Familienangehörige, die nach den europäischen Regeln ein Aufenthaltsrecht haben, dürfen grundsätzlich in Deutschland arbeiten – auch ein Ehepartner aus einem Nicht-EU-Staat.

Das Recht zu arbeiten entsteht nicht unbedingt erst mit der Aufenthaltskarte. Arbeitgeber können aber Nachweise verlangen. Bewahre deshalb die Dokumente zur Familienbeziehung und die Bescheinigungen der Ausländerbehörde gut auf.

Was gilt, wenn ihr nicht verheiratet seid?

Lebst du mit einem Partner zusammen, ohne verheiratet oder eingetragen verpartnert zu sein, wird es komplizierter.

Das deutsche Recht erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, den Aufenthalt eines dauerhaften Partners als nahestehende Person zu erleichtern. Das bedeutet aber nicht automatisch dieselben Rechte wie für Ehepartner. In der Regel wird der Einzelfall geprüft, und es werden Nachweise für eine dauerhafte Beziehung verlangt – etwa für ein Zusammenleben oder einen gemeinsamen Haushalt.

Kann deine Familie ein Daueraufenthaltsrecht bekommen?

Ja. Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt, bei dem die Freizügigkeitsvoraussetzungen erfüllt waren, erwerben EU-Bürger in der Regel ein Daueraufenthaltsrecht.

Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten können es ebenfalls erwerben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für sie wird es mit einer Daueraufenthaltskarte bescheinigt. Das ist nicht dasselbe wie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Was passiert bei Scheidung oder Tod des Ehepartners?

Das ist eine wichtige Frage, besonders wenn der Familienangehörige aus einem Nicht-EU-Staat kommt.

Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt das Aufenthaltsrecht erhalten – auch nach einer Scheidung, der Aufhebung einer eingetragenen Partnerschaft oder dem Tod des EU-Bürgers. Bei einer Scheidung spielen zum Beispiel die Dauer der Ehe, die gemeinsame Zeit in Deutschland und das Sorgerecht eine Rolle.

Es stimmt nicht, dass jede Scheidung automatisch zum Verlust des Aufenthaltsrechts führt. In solchen Situationen ist eine individuelle Rechtsberatung empfehlenswert.

Beispiel aus der Praxis: Ivan und seine Ehefrau

Ivan ist bulgarischer Staatsbürger und arbeitet in München. Seine Ehefrau lebt außerhalb der EU und hat keine EU-Staatsangehörigkeit.

  1. Ivan nutzt sein Recht auf Freizügigkeit als Arbeitnehmer in Deutschland.
  2. Seine Ehefrau kann grundsätzlich nach den europäischen Regeln zu ihm ziehen.
  3. Braucht sie wegen ihrer Staatsangehörigkeit ein Visum, beantragt sie es im erleichterten Verfahren für Familienangehörige von EU-Bürgern – kostenlos.
  4. Nach der Ankunft reicht sie die Unterlagen für die Aufenthaltskarte bei der Ausländerbehörde ein.

Ein A1-Zertifikat ist nicht nötig. Es gibt auch keine allgemeine Pflicht, dass Ivan ein bestimmtes Mindestgehalt verdient oder eine Wohnung mit bestimmter Größe hat. Das ist einer der großen Vorteile der europäischen Regeln.

Wo bekommst du Hilfe?

In komplizierteren Fällen – etwa beim Nachzug von Eltern, Kindern aus einer früheren Ehe, einem unverheirateten Partner oder bei einer Ablehnung – kannst du dir Unterstützung holen:

  • Fachanwalt für Migrationsrecht, der Bulgarisch spricht – für Unterlagen, Kontakt mit der Ausländerbehörde und gegebenenfalls Widerspruch
  • Kostenlose Migrationsberatung, zum Beispiel die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE)

Bevor du für einen Anwalt bezahlst, prüfe, ob sich die Frage mit offiziellen Informationen oder einer kostenlosen Beratung klären lässt.

Fazit

Als bulgarischer Staatsbürger hast du nach europäischem Recht weitreichende Rechte, wenn du in Deutschland lebst und deine Familie bei dir haben möchtest.

  • Am einfachsten ist der Umzug von Angehörigen, die ebenfalls eine EU-Staatsangehörigkeit haben.
  • Für Ehepartner und andere Angehörige aus Nicht-EU-Staaten gibt es besondere Regeln, die Einreise, Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.
  • Am wichtigsten ist, zu klären, welche Voraussetzungen in deiner Situation gelten – bevor du Unterlagen einreichst oder für unnötige Übersetzungen und Beglaubigungen bezahlst.

Familiennachzug muss nicht komplizierter sein, als das Gesetz es verlangt. Wer seine Rechte kennt, spart Zeit, Geld und Nerven.

Offizielle Quellen


Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Welche Rechte und Dokumente im Einzelfall gelten, hängt von Staatsangehörigkeit, Familienbeziehung, Status des EU-Bürgers und den persönlichen Umständen ab. Stand: Oktober 2026.

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