Minijob, Midijob oder Vollzeit 2026: Verdienstgrenzen, Steuern und Sozialversicherung
Seit 1. Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 € pro Stunde und die Minijob-Grenze bei 603 € im Monat. Was das für Gehalt, Steuern, Krankenversicherung und Rente bedeutet – einfach erklärt, mit Beispielen.
Veröffentlicht am 28. August 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Deutschland neue Grenzen für Minijob und Midijob. Der Mindestlohn ist auf 13,90 € pro Stunde gestiegen, die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 € im Monat. Was bedeuten diese Änderungen für dein Gehalt, deine Krankenversicherung, deine Rente und deine Rechte als Arbeitnehmer? Wir erklären es Schritt für Schritt – mit konkreten Beispielen.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob, Midijob und regulärer Beschäftigung?
Wenn du in Deutschland lebst oder gerade anfängst zu arbeiten, bist du bestimmt schon auf die Begriffe Minijob und Midijob gestoßen. Sie bezeichnen verschiedene Beschäftigungsarten – je nach Höhe des Verdienstes und den Regeln der Sozialversicherung.
Wichtig: Minijob und Midijob bedeuten nicht automatisch Teilzeit. Wie viele Stunden du arbeitest, hängt von deinem Arbeitsvertrag, deinem Stundenlohn und den gesetzlichen Vorgaben ab.
2026 gelten diese Grenzen:
| Beschäftigungsart | Regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst |
|---|---|
| Minijob | bis 603 € |
| Midijob (Übergangsbereich) | 603,01 € bis 2.000 € |
| Reguläre Beschäftigung | über 2.000 € |
Alle Beträge sind brutto, also vor Abzug möglicher Steuern und Sozialabgaben.
Minijob 2026: Wie viel darfst du verdienen?
Seit dem 1. Januar 2026 darfst du im Minijob regelmäßig bis zu 603 € im Monat verdienen, also 7.236 € in 12 Monaten. Die Erhöhung hängt mit dem neuen gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde zusammen – die Minijob-Grenze steigt automatisch mit ihm.
Wie viele Stunden du im Monat arbeiten kannst, hängt von deinem Stundenlohn ab:
| Stundenlohn | Maximale Stunden pro Monat |
|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn) | etwa 43,4 Stunden |
| 15,00 € | etwa 40,2 Stunden |
| 18,00 € | etwa 33,5 Stunden |
Die Grenze von 603 € bezieht sich auf den durchschnittlichen regelmäßigen Monatsverdienst. Unter bestimmten Voraussetzungen darf dein Lohn also von Monat zu Monat schwanken. Mitgerechnet werden auch vorhersehbare Sonderzahlungen, etwa ein vertraglich vereinbartes Weihnachtsgeld oder andere Einmalzahlungen.
Wenn du ausnahmsweise mehr verdienst: Überschreitest du die Grenze unvorhersehbar – zum Beispiel, weil du für einen kranken Kollegen einspringst –, ist das in höchstens 2 Monaten innerhalb von 12 Monaten erlaubt, und zwar bis zum doppelten Betrag der Grenze (bis 1.206 € im jeweiligen Monat). Ist die Überschreitung geplant oder kommt sie regelmäßig vor, ist es kein Minijob mehr.
Wie viel bleibt dir im Minijob netto?
Im Minijob zahlst du in der Regel keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Zur Rentenversicherung zahlst du aber grundsätzlich einen Beitrag.
Bei einem normalen Minijob im Unternehmen zahlst du 3,6 % deines Bruttolohns in die Rentenversicherung ein. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich seinen Anteil.
Beispiel bei 603 € brutto:
- Bruttolohn: 603,00 €
- Eigener Rentenbeitrag (3,6 %): − 21,71 €
- Auszahlung nach Rentenbeitrag: 581,29 €
Hast du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, bekommst du die vollen 603 € ausgezahlt – sofern keine anderen Abzüge anfallen.
Bei einem Minijob im Privathaushalt (z. B. Putzen, Haushaltshilfe) liegt dein eigener Rentenbeitrag in der Regel bei 13,6 % statt 3,6 %.
Wichtig: Du kannst dich mit einem schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann verlierst du aber einen Teil deiner Ansprüche – etwa auf Erwerbsminderungsrente und Reha-Leistungen –, und die Zeit zählt für deine Rente nur teilweise. Informiere dich gut, bevor du dich entscheidest.
Muss man im Minijob Steuern zahlen?
Oft heißt es, ein Minijob sei steuerfrei – das stimmt so nicht ganz. Dein Arbeitgeber kann zwischen zwei Arten der Besteuerung wählen:
- Pauschalsteuer von 2 %: In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber diese Steuer, und du merkst keinen Abzug. Der Verdienst aus dem Minijob gehört dann nicht in deine Steuererklärung.
- Besteuerung nach Steuerklasse: Die Steuer richtet sich nach deiner Lohnsteuerklasse. In Steuerklasse I fällt bei einem Minijob meist keine Lohnsteuer an, in Steuerklasse V oder VI dagegen schon.
Schau deshalb in deinen Arbeitsvertrag oder deine Lohnabrechnung, wie dein Minijob besteuert wird.
Bist du im Minijob krankenversichert?
Das ist eine der wichtigsten Fragen – besonders, wenn du erst vor Kurzem nach Deutschland gekommen bist.
Der Minijob selbst macht dich nicht krankenversichert. In Deutschland muss aber jeder, der hier lebt, krankenversichert sein. Du brauchst deshalb eine Versicherung auf anderem Weg. Je nach deiner Situation kann das sein:
- Familienversicherung über deinen Ehepartner oder ein Elternteil, wenn du die Voraussetzungen erfüllst
- Krankenversicherung über einen anderen Hauptjob
- Freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung
- Versicherung aus einem anderen gesetzlichen Grund, zum Beispiel als Student oder beim Bezug von Sozialleistungen
Wenn du nicht sicher bist, ob du versichert bist, frag bei deiner Krankenkasse nach, bevor du den Minijob beginnst.
Midijob 2026: der Übergangsbereich
Liegt dein regelmäßiger Monatsverdienst zwischen 603,01 € und 2.000 €, arbeitest du im sogenannten Übergangsbereich. Ein Midijob ist keine eigene Vertragsart, sondern eine normale Beschäftigung mit ermäßigten eigenen Sozialbeiträgen:
- Du bist voll versichert – in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
- Deine eigenen Beiträge sind ermäßigt: Am unteren Ende des Bereichs sind sie sehr niedrig und steigen langsam an, bis sie bei 2.000 € die volle Höhe erreichen.
- Deine Rentenansprüche werden aus deinem tatsächlichen Lohn berechnet – die niedrigeren Beiträge mindern deine spätere Rente nicht.
- Die Lohnsteuer wird ganz normal nach deiner Steuerklasse abgezogen.
So bleibt dir im Midijob mehr netto als bei einer regulären Beschäftigung mit gleichem Bruttolohn – bei vollem sozialem Schutz.
Reguläre Beschäftigung über 2.000 €
Verdienst du mehr als 2.000 € im Monat, zahlst du die vollen Sozialbeiträge – grob rund 21 % deines Bruttolohns:
- Rentenversicherung: 9,3 %
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
- Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Krankenkasse
- Pflegeversicherung: 1,8 % (plus 0,6 %, wenn du kinderlos und mindestens 23 Jahre alt bist)
Dein Arbeitgeber zahlt ungefähr denselben Betrag noch einmal obendrauf. Dazu kommt die Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse.
Vergleich auf einen Blick
| Minijob | Midijob | Über 2.000 € | |
|---|---|---|---|
| Krankenversichert | nein | ja | ja |
| Rentenansprüche | ja (wenn nicht befreit) | ja, voll | ja, voll |
| Anspruch auf Arbeitslosengeld | nein | ja | ja |
| Eigene Sozialbeiträge | nur 3,6 % Rente | ermäßigt | voll (rund 21 %) |
| Steuer | meist 2 % pauschal | nach Steuerklasse | nach Steuerklasse |
Mehrere Jobs gleichzeitig
- Hauptjob + ein Minijob: Ein Minijob bis 603 € neben dem Hauptjob bleibt beitragsfrei (bis auf den Rentenbeitrag) und wird nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
- Hauptjob + mehrere Minijobs: Nur der erste Minijob bleibt beitragsfrei. Jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
- Nur mehrere Minijobs, kein Hauptjob: Die Verdienste werden addiert. Liegen sie zusammen über 603 €, ist es kein Minijob mehr, und alle Jobs werden sozialversicherungspflichtig.
Sag deinen Arbeitgebern immer Bescheid, welche anderen Jobs du hast – sonst können Beiträge nachgefordert werden.
Deine Arbeitsrechte sind dieselben
Minijob und Midijob sind ganz normale Arbeitsverhältnisse. Du hast dieselben Rechte wie deine Kollegen in Vollzeit:
- Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde
- Bezahlter Urlaub – anteilig nach deinen Arbeitstagen
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen
- Bezahlung an Feiertagen, an denen du sonst gearbeitet hättest
- Kündigungsschutz und Mutterschutz nach den allgemeinen Regeln
- Schriftlicher Nachweis über die wichtigsten Arbeitsbedingungen
Häufige Fragen
Muss ich wegen meines Minijobs eine Steuererklärung abgeben?
Wenn dein Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 % zahlt, gehört der Minijob-Verdienst nicht in die Steuererklärung.
Darf ich einen Minijob haben und Arbeitslosengeld bekommen?
Ja, aber mit Einschränkungen: Verdienst über einem Freibetrag wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Melde den Job unbedingt bei der Agentur für Arbeit.
Wo kann ich prüfen, ob mein Job richtig angemeldet ist?
Alle Minijobs werden bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Dort bekommst du auch kostenlos Auskunft am Telefon.
Kurz zusammengefasst
- Minijob (bis 603 €): kaum Abzüge, aber keine Krankenversicherung und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Midijob (603,01 € bis 2.000 €): voller sozialer Schutz bei ermäßigten eigenen Beiträgen.
- Über 2.000 €: volle Sozialbeiträge und Lohnsteuer nach Steuerklasse.
- In allen drei Fällen hast du dieselben Arbeitsrechte – Urlaub, Lohnfortzahlung, Mindestlohn.
Quellen
Die Informationen beruhen auf offiziellen Veröffentlichungen deutscher Behörden:
- Deutsche Rentenversicherung – „Verdienstgrenzen im Mini- und Midijob steigen“, 23.02.2026
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – „Der gesetzliche Mindestlohn – Ein Überblick“, 26.01.2026
- Deutsche Rentenversicherung – „Übergangsbereich“, Regeln zu den Sozialversicherungsbeiträgen 2026
- Minijob-Zentrale – offizielle Informationen zu Minijob, Steuern, Sozialabgaben und Arbeitsrechten
Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei konkreten Fragen wende dich an die Minijob-Zentrale, deine Krankenkasse oder eine Steuerberatung. Stand: Oktober 2026.
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